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30.09.2013, 17:16   #1
Guardian Angel (Offline)
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Moin Coderz-Gemeinde,

lange nicht online gewesen und bin jetzt mit einer Frage zurück, die eher von theoretischer Natur ist:

Ab wann ist ein Programm ein RAT bzw. ein Trojaner?
Also welche Eigenschaften/Funktionen muss ein Programm haben um als Trojaner klassifiziert zu werden?

Gibt es "offizielle" Definitionen von den Begriffen?
Sind RAT und Trojaner Synonyme?


MfG
Guardian Angel
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30.09.2013, 21:10   #2
TgZero (Offline)
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Ein RAT (Remote Administration Tool) dient der Verwaltung eines Pc per remote Verbindung.
In der Regel weiß der Benutzer des zu verwaltenden Pcs über diesen Vorgang bescheid.

Bei einem Trojaner ist der Funktionsumfang im Grunde der gleiche, mit einem Unterschied,
der Benutzer soll nichts von der Verwaltung bemerken.
Das heißt, dass eine dritte Person den eigenen Pc verwaltet, ohne das man etwas merkt.
Aus diesem Grund werden Rootkits, WinAPI-Hooks und andere Methoden eingesetzt, damit der Server unentdeckt bleibt.

mfg
TgZero
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Guardian Angel (30.09.2024)
30.09.2013, 21:28   #3
Guardian Angel (Offline)
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Erst mal Danke an dich,

Also RATs sind legitime Programme zur Fernsteuerung a la Teamviewer?
Aber in der Theorie bzw bei engstirniger Betrachtungsweise müssen dann doch auch diese Programme unter §202c StGB fallen?
Und wie genau kann denn ein Richter oder selbst ein Programmierer entscheiden, ob ein RAT unbemerkt agieren soll?

Stichwort Teamviewer Host
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30.09.2013, 21:36   #4
TgZero (Offline)
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Bei der Installation von Teamviewer bzw. von Teamviewer Host wird der Benutzer, der die Installation durchführt um sein Eivnerständnis gebeten, dass sich dieser Rechner von außen verwalten lässt. Damit weiß der Benutzer bescheid (Kein Stealth/Hidden) und gibt seine Zustimmung zu der Verwaltung.

ein Trojaner bietet diese Möglichkeit nicht, beim Ausführen der Server-Datei wird automatisch das System für einen Fernzugriff bereit gemacht, ohne das der Benutzer seine Einwilligung gibt, geschweige den vom Programm die Information bekommt, dass der Rechner nun von außem zugänglich ist.

mfg
TgZero
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30.09.2013, 21:43   #5
Guardian Angel (Offline)
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An sich ist der Punkt des Einverständnisses des Benutzers in dem fraglichen Paragraphnen gar nicht relevant und so weit mein Laienverständnis ausreicht gibt es auch keinen anderen Paragraphen, der sich in dieser Form auf Computerkriminalität bezieht.


Aber ginge man mal davon aus, dass die Einwilligung vonnöten wäre, um das Programm zu legitimieren, dann wäre es doch ein leichtes eine solche Einwilligung zu fälschen oder nicht?
Bewegt man sich als Coder oder gar als Verbreiter nicht in einer riesigen Grauzone aus der man mit etwas Geschick wieder raus kommen könnte?
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